Kanzlei Winfort

Bußgeldrechner

Berechnen Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach dem amtlichen Bußgeldkatalog und das Ende der Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder übertragen noch gespeichert.

  • Auf Grundlage des amtlichen Bußgeldkatalogs
  • Täglich auf Änderungen der Vorschriften geprüft
  • Ohne Anmeldung, Eingaben bleiben im Browser

Unverbindliche Orientierungshilfe ohne Gewähr. Der Rechner gibt die Regelsätze des Bußgeldkatalogs und die gesetzliche Einspruchsfrist allgemein wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft Ihren Einzelfall nicht.

1

Was wird Ihnen vorgeworfen?

2

Welches Fahrzeug?

Gewählt: Pkw, Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug bis 3,5 t (kein Bus), jeweils ohne Anhänger

Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugschein. Bus heißt: mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

3

Wo?

4

Um wie viel km/h zu schnell?

km/h

Bitte den Wert aus dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid eintragen. Dort ist die Messtoleranz bereits abgezogen.

Ihr Ergebnis erscheint hier, sobald die Angaben vollständig sind.

So rechnet der Rechner

Amtliche Grundlage

Grundlage sind die amtlichen Fassungen der Bußgeldkatalog-Verordnung und der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 13, Punkte) auf gesetze-im-internet.de, außerdem das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Strafprozessordnung, das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrs-Ordnung, das Verwaltungszustellungsgesetz und die Feiertagsgesetze der Länder.

Rechtsstand: Bußgeldkatalog zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236; Punkte nach Anlage 13 FeV zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236; übernommen am 06.10.2026.

Tägliche Prüfung

Der Rechner prüft täglich, ob sich der Wortlaut der verwendeten Bundesvorschriften geändert hat. Bei einer Änderung schaltet er sich ab, bis die neue Fassung geprüft ist. Die Feiertage der Länder entsprechen dem Stand vom 06.10.2026.

Was der Rechner berücksichtigt

  • Geschwindigkeitsverstöße für alle Fahrzeuggruppen des Bußgeldkatalogs, innerorts und außerorts
  • Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße und die Benutzung von Handy und anderen Geräten am Steuer
  • Alkohol, Cannabis und andere berauschende Mittel im Bußgeldverfahren (§ 24a StVG)
  • Gebühren und Zustellkosten nach § 107 OWiG
  • Die Einspruchsfrist mit Wochenenden und den gesetzlichen Feiertagen des Bundeslands

Rechtliche Hinweise zur Nutzung

  1. Der Bußgeldrechner ist ein kostenloses und unverbindliches Informationsangebot. Er stellt die Regelsätze des Bußgeldkatalogs, die Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung und die gesetzliche Einspruchsfrist in allgemeiner Form dar.
  2. Der Rechner ist keine Rechtsberatung und prüft keinen Einzelfall. Durch seine Nutzung kommt kein Mandats-, Beratungs- oder Auskunftsvertrag zustande.
  3. Die Ergebnisse gehen von gewöhnlichen Tatumständen aus. Behörde und Gericht können abweichen, etwa bei Voreintragungen, Vorsatz oder besonderen Umständen. Maßgeblich sind allein der Bescheid, das Gesetz und die Entscheidung der zuständigen Stelle.
  4. Die Inhalte werden sorgfältig erstellt und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen.
  5. Die Haftung für Schäden aus der Nutzung des Rechners ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Mehr zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot finden Sie in den Ratgebern zu Bußgeld und Punkten.