Kanzlei Winfort

Unfall-Assistent

Wer ist schuld, wer zahlt, was tun?

Kostenlose Erstprüfung

Der Assistent kennt Ihren Einzelfall nicht. Ein Anwalt prüft Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. Kosten fallen erst an, wenn Sie uns beauftragen; ist der Unfallgegner schuld, trägt in der Regel dessen Versicherung die Anwaltskosten.

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Unverbindliche Orientierungshilfe ohne Gewähr. Der Unfall-Assistent gibt allgemein wieder, wie Gerichte solche Fälle in der Regel bewerten und welche Ansprüche in Betracht kommen. Er ist keine Rechtsberatung und prüft Ihren Einzelfall nicht.

Welcher Unfall ist Ihnen passiert?

Was Ihnen zustehen kann

Reparaturkosten

Ersetzt wird der Betrag, den die Reparatur kostet. Sie haben die Wahl, nach den Feststellungen des Sachverständigen (fiktiv) oder nach den tatsächlich aufgewendeten Kosten (konkret) abzurechnen. Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Weiterlesen: Die fiktive Schadensabrechnung beim Kraftfahrzeugsachschaden, Die Umsatzsteuer: konkrete oder fiktive Schadensabrechnung

Totalschaden

Lohnt die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr, ersetzt die Gegenseite grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, also die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug abzüglich dessen, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist. Liegen die Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kann eine Reparatur trotzdem ersetzt werden, wenn Sie das Fahrzeug fachgerecht und in dem Umfang reparieren lassen, den der Gutachter seiner Kostenschätzung zugrunde gelegt hat, und es danach weiter nutzen. Liegen die Kosten darüber, wird auch bei einer Reparatur grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ersetzt.

Weiterlesen: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert: die Verwertung des Fahrzeugs, Die Reparatur des Fahrzeugs bis zur 130%-Grenze

Wertminderung

Bei erheblicher Beschädigung kann zusätzlich der merkantile Minderwert ersetzt werden, also der geringere Verkaufswert, den ein Unfallfahrzeug auch nach ordnungsgemäßer Reparatur hat.

Weiterlesen: Merkantiler Minderwert: Minderung des Verkaufswerts trotz Reparatur

Gutachter

Sie dürfen grundsätzlich einen qualifizierten Gutachter Ihrer Wahl beauftragen; in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung sind Sie frei. Seine Kosten gehören zum Schaden. Bei kleinen Schäden kann statt eines Gutachtens ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichen; ob ein Gutachten erforderlich war, beurteilen Gerichte im Einzelfall. Haftet die Gegenseite nur zum Teil, richtet sich auch der Ersatz der Gutachterkosten nach diesem Anteil.

Weiterlesen: Sachverständigenkosten nach dem Verkehrsunfall: Höhe und Darlegung

Mietwagen

Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen, werden grundsätzlich die Kosten eines gleichwertigen Mietwagens ersetzt, soweit ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in Ihrer Lage sie für erforderlich halten durfte.

Weiterlesen: Mietwagen nach dem Verkehrsunfall: die erforderlichen Kosten

Nutzungsausfall

Der Ausfall Ihres Fahrzeugs während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung ist regelmäßig ein ersatzfähiger Schaden; ohne Mietwagen kommt dafür eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht, wenn Sie das Fahrzeug in dieser Zeit nutzen wollten und dazu in der Lage gewesen wären. Verfügen Sie selbst über einen Zweitwagen, dessen Nutzung Ihnen zumutbar ist, entfällt sie in der Regel.

Weiterlesen: Der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs, Nutzungsausfall trotz Zweitwagen: Wann der Anspruch bleibt

Nebenkosten

Zum Gesamtschaden können auch Abschleppkosten, beim Totalschaden An- und Abmeldekosten sowie eine Unkostenpauschale für Ihren Aufwand bei der Abwicklung gehören.

Anwaltskosten

Zum ersatzfähigen Schaden gehören grundsätzlich auch die Kosten Ihres Anwalts, soweit seine Beauftragung aus Ihrer Sicht zur Wahrnehmung Ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig war.

Weiterlesen: Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall

Schmerzensgeld

Bei einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit können Sie eine billige Entschädigung in Geld verlangen. Ihre Höhe richtet sich im Wesentlichen nach der Schwere der Verletzungen, dem Leiden, seiner Dauer und dem Verschulden des Schädigers; streng rechnerisch ermitteln lässt sie sich nicht.

Weiterlesen: Die Höhe des Schmerzensgeldes und die taggenaue Berechnung

Verdienstausfall

Fallen Sie unfallbedingt bei der Arbeit aus, ist der entgangene Verdienst zu ersetzen, grundsätzlich einschließlich des Anteils am Urlaubsentgelt.

Weiterlesen: Ersatz des unfallbedingten Verdienstausfallschadens

Haushaltsführungsschaden

Können Sie Ihren Haushalt verletzungsbedingt nicht mehr führen, ist das ein eigener ersatzfähiger Schaden, auch wenn Sie keine Hilfskraft bezahlt haben.

Leasing oder Finanzierung

Gehört das Fahrzeug der Leasinggesellschaft oder der Bank, stehen die Ansprüche wegen der Beschädigung des Fahrzeugs selbst, etwa auf Ersatz der Wertminderung, grundsätzlich dem Eigentümer zu; Sie können sie in bestimmten Fällen mit dessen Ermächtigung selbst geltend machen. Als Leasingnehmer können Ihnen eigene Ansprüche auf Ersatz des Nutzungsausfalls zustehen.

Weiterlesen: Geltendmachung des Sachschadens am Leasingfahrzeug, Das sicherungsübereignete Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall

Ihre Entscheidung

Sie bestimmen grundsätzlich selbst, wie Sie mit Ihrem beschädigten Fahrzeug verfahren, etwa ob und wo Sie es reparieren lassen.

Wer zahlt?

Unfallgegner schuld

Es zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Sie können Ihren Anspruch auf Schadensersatz direkt gegen diese Versicherung geltend machen.

Beide Seiten beteiligt

Haben beide Fahrzeuge zum Unfall beigetragen, hängt der Ersatz davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von der einen oder der anderen Seite verursacht worden ist. Berücksichtigt werden dabei nur Umstände, die feststehen und sich auf den Unfall ausgewirkt haben. Sie erhalten dann gegebenenfalls nur einen Teil Ihres Schadens ersetzt.

Eigene Vollkasko bei Mithaftung

Bei Mithaftung kann Ihre Vollkaskoversicherung einspringen. Dabei gilt das sogenannte Quotenvorrecht: Ihre Selbstbeteiligung und andere unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die die Kaskoversicherung nicht übernimmt, etwa eine Wertminderung, können Sie vorrangig aus dem Haftungsanteil der Gegenseite ersetzt verlangen. Insgesamt zahlt die Gegenseite aber nicht mehr, als ihrem Haftungsanteil entspricht. Lassen Sie die Abrechnung prüfen.

Fahrerflucht

Lässt sich das Fahrzeug des Verursachers nicht ermitteln, kommt eine Leistung des Entschädigungsfonds (Verkehrsopferhilfe) in Betracht. Für Schäden an Ihrem Fahrzeug leistet er dann aber nur, wenn er wegen der Tötung oder einer erheblichen Verletzung eines Menschen aus demselben Unfall zahlen muss; bei Sachschäden übernimmt er ohnehin nur den Betrag, der 500 Euro übersteigt. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt deshalb vor allem die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht.

Was jetzt zu tun ist

Der Unfall ist gerade passiert

  • Halten Sie an, sichern Sie die Unfallstelle und helfen Sie Verletzten. Bei geringfügigem Schaden fahren Sie unverzüglich beiseite; halten Sie vorher die Endstellung der Fahrzeuge mit Fotos fest, wenn das gefahrlos und ohne nennenswerte Verzögerung möglich ist.
  • Tauschen Sie die Angaben aus: Name und Anschrift, Führerschein und Fahrzeugschein sowie Angaben zur Haftpflichtversicherung.
  • Kennen Sie die Versicherung des anderen nicht: Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung kostenlos über das Kennzeichen, Telefon 0800 250 260 0 (rund um die Uhr), aus dem Ausland +49 40 300 330 300 (montags bis freitags 8 bis 20 Uhr); die Anfrage ist auch online möglich.
  • Machen Sie zügig Fotos von den Fahrzeugen, ihrer Endstellung, den Schäden und der Umgebung, soweit das gefahrlos möglich ist, und notieren Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.
  • Wir empfehlen, die Polizei zu rufen, wenn Menschen verletzt sind, wenn der andere Beteiligte keine Angaben machen will oder wenn Sie Alkohol- oder Drogeneinfluss vermuten.
  • Entfernt sich der andere, ohne die Feststellungen zu ermöglichen: Notieren Sie Kennzeichen, Fahrzeug und Uhrzeit und verständigen Sie die Polizei. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar.
  • Wir empfehlen, am Unfallort kein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.

In den Tagen danach

  • Melden Sie den Schaden der gegnerischen Versicherung innerhalb von zwei Wochen in Textform. Das übernimmt auf Wunsch Ihr Anwalt.
  • Könnten Sie selbst mitverantwortlich sein, informieren Sie innerhalb einer Woche auch Ihre eigene Haftpflichtversicherung.
  • Ist der Schaden nicht nur geringfügig und haftet die Gegenseite, können Sie einen qualifizierten Gutachter Ihrer Wahl beauftragen; ein Angebot der gegnerischen Versicherung, einen eigenen Gutachter zu schicken, müssen Sie nicht annehmen. Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügen.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Gutachten, Rechnungen, ärztliche Atteste und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Fristen

  • Zeigen Sie den Unfall dem Ersatzpflichtigen spätestens innerhalb von zwei Monaten an, nachdem Sie von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten haben; sonst können die Rechte aus dem Straßenverkehrsgesetz verloren gehen. Das gilt nicht, wenn die Anzeige aus einem Grund unterblieben ist, den Sie nicht zu vertreten haben, oder wenn der Ersatzpflichtige innerhalb der Frist auf andere Weise von dem Unfall erfahren hat.
  • Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Für Ansprüche gegen den Entschädigungsfonds beginnt die dreijährige Frist dagegen schon, sobald Sie die Umstände kennen, die den Anspruch begründen, nicht erst am Jahresende. Haben Sie den Anspruch bei der Versicherung angemeldet, ist die Verjährung gehemmt, bis Ihnen deren Entscheidung in Textform zugeht.
  • Bei Verletzungen: Die fahrlässige Körperverletzung wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten. Der Strafantrag ist innerhalb von drei Monaten zu stellen; die Frist beginnt, wenn Sie von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt haben.

Anwalt

  • Ist der Unfallgegner schuld, gehören die Kosten Ihres Anwalts grundsätzlich zu dem Schaden, den seine Versicherung ersetzt, soweit die Beauftragung aus Ihrer Sicht erforderlich und zweckmäßig war.

Unverbindliche Einschätzung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Umstände Ihres Einzelfalls und gegebenenfalls die Entscheidung des Gerichts.

Quellen (37)

Die zitierten Vorschriften werden automatisch mit der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de abgeglichen. Stand der geprüften Fassung: 07.10.2026.