Anwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main kann der Bescheid von zwei Stellen kommen: vom Ordnungsamt der Stadt oder von der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel, die in Hessen die von Polizei- und Ordnungsbehörden angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten ahndet. Welche Stelle zuständig war, steht im Bescheid — und davon hängt der weitere Weg ab. Das Amtsgericht Frankfurt am Main führt für Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehrsrecht eigene Abteilungen. Winfort vertritt Mandanten aus Frankfurt am Main bundesweit und digital — der erste Schritt ist immer die Frage, wer den Bescheid erlassen hat.
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Rechtsanwalt Konstantinos Maderas
Als Inhaber der Kanzlei Winfort informiert er auf winfort.de Betroffene über ihre Rechte im Verkehrsrecht und Verbraucherrecht.
Das Bußgeldverfahren in Frankfurt am Main
Welche Stelle Ihren Fall bearbeitet und welches Gericht danach entscheidet, hängt davon ab, wer den Verstoß festgestellt hat. Der Weg im Überblick:
Wer verfolgt den Verstoß?
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main führt das Ordnungsamt der Stadt.
Die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel ahndet in Hessen begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von den Polizei- und Ordnungsbehörden angezeigt werden.
Einspruch gegen den Bescheid
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG).
Wie es vor Gericht weitergeht
Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid nach einem zulässigen Einspruch nicht zurück, übersendet sie die Akten über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht; die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren zuvor einstellen oder weitere Ermittlungen führen (§ 69 OWiG). Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat (§ 68 OWiG); Landesrecht kann die Zuständigkeit abweichend zuweisen.
Für Bußgeldbescheide aus dem Bezirk entscheidet danach regelmäßig das Amtsgericht Frankfurt am Main, das für Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehrsrecht eigene Abteilungen führt.
Rechtsbeschwerde
Gegen das Urteil des Amtsgerichts kommt unter den Voraussetzungen der §§ 79, 80 OWiG die Rechtsbeschwerde in Betracht; beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheiden darüber dessen Senate für Bußgeldsachen.
Gut zu wissen für Frankfurt am Main
Die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel ahndet in Hessen begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von den Polizei- und Ordnungsbehörden angezeigt werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main führt für Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehrsrecht eigene Abteilungen, getrennt von den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
Verkehrsunfall in Frankfurt am Main
Die Regulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung läuft schriftlich und digital — dafür ist der Unfallort ohne Bedeutung. Wir übernehmen sie vollständig.
Und wenn es doch vor Gericht geht?
Für Klagen aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat (§ 20 StVG). Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung kann dort ebenfalls ein Gerichtsstand bestehen (§ 32 ZPO); weitere Gerichtsstände können hinzukommen, bei mehreren hat die Klägerseite die Wahl (§ 35 ZPO).
Was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht und wie die Regulierung abläuft, steht ausführlich auf unserer Seite zur Unfallregulierung.
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Häufige Fragen
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Mandatsaufnahme und laufende Abstimmung können vollständig digital erfolgen. Ob im konkreten Verfahren ein persönlicher Termin erforderlich wird, hängt vom Verfahrensverlauf ab.
Wie schnell muss ich reagieren?
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG).
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