Anwalt für Verkehrsrecht in München

In München verfolgen zwei Stellen Verkehrsverstöße: die Kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt für den ruhenden und fließenden Verkehr im Stadtgebiet — und für die meisten polizeilich festgestellten Verstöße die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach, die jährlich rund 850.000 Verfahren für ganz Bayern bearbeitet. Über Rechtsbeschwerden entscheidet in Bayern das Bayerische Oberste Landesgericht. Winfort vertritt Mandanten aus München bundesweit und digital — unabhängig davon, welche der beiden Stellen den Bescheid erlassen hat.

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Rechtsanwalt Konstantinos Maderas

Rechtsanwalt Konstantinos Maderas

Als Inhaber der Kanzlei Winfort informiert er auf winfort.de Betroffene über ihre Rechte im Verkehrsrecht und Verbraucherrecht.

Das Bußgeldverfahren in München

Welche Stelle Ihren Fall bearbeitet und welches Gericht danach entscheidet, hängt davon ab, wer den Verstoß festgestellt hat. Der Weg im Überblick:

Wer verfolgt den Verstoß?

Im Stadtgebiet München kontrolliert die Kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt (Kreisverwaltungsreferat) den fließenden und den ruhenden Verkehr und führt Verwarnungs- und Bußgeldverfahren durch.

Die meisten, insbesondere die von der Polizei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten ahndet für ganz Bayern die Zentrale Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts in Viechtach.

Einspruch gegen den Bescheid

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG).

Wie es vor Gericht weitergeht

Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid nach einem zulässigen Einspruch nicht zurück, übersendet sie die Akten über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht; die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren zuvor einstellen oder weitere Ermittlungen führen (§ 69 OWiG). Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat (§ 68 OWiG); Landesrecht kann die Zuständigkeit abweichend zuweisen.

Für Bußgeldbescheide der Landeshauptstadt München entscheidet danach regelmäßig das Amtsgericht München.

Rechtsbeschwerde

Gegen das Urteil des Amtsgerichts kommt unter den Voraussetzungen der §§ 79, 80 OWiG die Rechtsbeschwerde in Betracht; über sie entscheidet in Bayern seit dem 1. Februar 2019 bayernweit das Bayerische Oberste Landesgericht.

Gut zu wissen für München

Die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach bearbeitet nach eigenen Angaben rund 850.000 Bußgeldverfahren mit mehr als 70.000 Fahrverboten jährlich. Die Geschwindigkeitsüberwachung der Kommunalen Verkehrsüberwachung München erfolgt in den 30er-Zonen und 30er-Strecken des Stadtgebiets.

Verkehrsunfall in München

Die Regulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung läuft schriftlich und digital — dafür ist der Unfallort ohne Bedeutung. Wir übernehmen sie vollständig.

Und wenn es doch vor Gericht geht?

Für Klagen aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat (§ 20 StVG). Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung kann dort ebenfalls ein Gerichtsstand bestehen (§ 32 ZPO); weitere Gerichtsstände können hinzukommen, bei mehreren hat die Klägerseite die Wahl (§ 35 ZPO).

Was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht und wie die Regulierung abläuft, steht ausführlich auf unserer Seite zur Unfallregulierung.

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Anwalt in München?

Mandatsaufnahme und laufende Abstimmung können vollständig digital erfolgen. Ob im konkreten Verfahren ein persönlicher Termin erforderlich wird, hängt vom Verfahrensverlauf ab.

Wie schnell muss ich reagieren?

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG).

Warum kommt mein Bußgeldbescheid aus Viechtach?

Die meisten, insbesondere die von der Polizei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten ahndet für ganz Bayern die Zentrale Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts in Viechtach.

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