Die kurze Antwort
Von 27 amtlich veröffentlichten Entscheidungen aus den Jahren 2015 bis 2026, die tragend über die Daten der einzelnen Geschwindigkeitsmessung urteilen, ging die Frage nach diesen Daten zweimal zugunsten des Betroffenen aus. Beide Male lag es nicht am Fehlen der Daten, sondern daran, dass der Zugang zu vorhandenen Daten verweigert oder ein Antrag darauf übergangen worden war (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2021 – IV-3 RBs 21/21).
Dass ein Messgerät keine Rohmessdaten speichert, hat in keiner dieser Entscheidungen zum Erfolg geführt. 16 von ihnen halten fest, dass die Messung trotzdem verwertbar bleibt; der Bundesgerichtshof hat das am 2. Juli 2026 höchstrichterlich entschieden (BGH, Beschluss vom 02.07.2026 – 4 StR 235/25). In 7 weiteren Fällen scheiterte die Rüge schon daran, wie sie erhoben worden war.
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Die Auswertung in Zahlen
Ausgewertet sind 27 Entscheidungen: 9 des Oberlandesgerichts Hamm, 9 des Oberlandesgerichts Düsseldorf, 6 des Oberlandesgerichts Köln, 2 des Bundesgerichtshofs und eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Gezählt ist jeweils, was die Entscheidung zu den Daten der einzelnen Messung tragend aussagt.
| Aussage der Entscheidung | Anzahl |
|---|---|
| Fehlende oder nicht gespeicherte Daten machen die Messung nicht unverwertbar | 16 |
| Die Rüge scheiterte an der Art, wie sie erhoben wurde | 7 |
| Zugang zu Daten außerhalb der Akte verneint oder auf die Akte beschränkt | 2 |
| Zugang zu vorhandenen Daten grundsätzlich anerkannt, Verfassungsbeschwerde erfolgreich | 1 |
| Erfolg, weil über den Antrag auf die Daten nicht entschieden wurde | 1 |
Fast die Hälfte der Entscheidungen stammt aus den Jahren 2019 und 2020: 13 von 27, bis einschließlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020. Nach Jahren: 2015: 1 · 2016: 1 · 2017: 1 · 2018: 2 · 2019: 8 · 2020: 5 · 2021: 1 · 2022: 5 · 2023: 1 · 2024: 1 · 2025: 0 · 2026: 1.
Was die Entscheidungen für Betroffene bedeuten
Ein Anspruch besteht nur auf Daten, die es gibt
Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang auch zu Informationen abgeleitet, die nicht bei der Bußgeldakte liegen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, Rn. 62). Der Bundesgerichtshof knüpft daran an und benennt die Grenze: Ein solcher Anspruch setzt voraus, „dass Rohmessdaten überhaupt gespeichert und hierdurch bereitgestellt wurden“ (BGH, Beschluss vom 02.07.2026 – 4 StR 235/25, Rn. 25).
Der Zugang muss im Verfahren verfolgt werden
In 7 Fällen kam es auf die Messdaten gar nicht mehr an. Der Bundesgerichtshof hielt fest, dass der Betroffene sein Zugangsgesuch nicht in der Hauptverhandlung erneuert hatte; damit könne seinen darauf gestützten Verfahrensrügen „von vornherein kein Erfolg beschieden sein“ (BGH, Beschluss vom 16.03.2023 – 4 StR 84/22, Rn. 9). Das Oberlandesgericht Düsseldorf verlangt für eine zulässige Gehörsrüge die Darlegung, dass ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG gestellt, in der Hauptverhandlung Unterbrechung oder Aussetzung beantragt und dieser Antrag abgelehnt oder nicht beschieden wurde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2020 – 2 RBs 61/20, Rn. 23).
Wo Betroffene Erfolg hatten
Erfolgreich waren nur Fälle, in denen vorhandene Daten zurückgehalten oder ein Antrag darauf nicht beschieden wurde. Im Düsseldorfer Fall hatte das Amtsgericht über den Antrag auf Überlassung der Rohmessdaten nicht entschieden; darin sah das Oberlandesgericht einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2021 – IV-3 RBs 21/21, Rn. 8). Auch das Oberlandesgericht Hamm hält fest, dass in der Versagung der Überlassung „entstandener und vorhandener“ Rohmessdaten eine Verletzung des fairen Verfahrens liegen kann, selbst wenn sie nicht Bestandteil der Bußgeldakte sind (OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2022 – 5 RBs 148/22).
Was Sie jetzt tun sollten
Die ausgewerteten Entscheidungen zeigen, woran Rügen zu den Messdaten in der Praxis scheitern. Daraus ergeben sich vier Schritte.
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Die Daten früh und konkret anfordern
Fordern Sie die Daten Ihrer Messung schon bei der Bußgeldbehörde an und benennen Sie genau, worum es geht. Nach dem Bundesverfassungsgericht müssen die begehrten Informationen hinreichend konkret benannt sein, mit dem Vorwurf in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und erkennbar für die Verteidigung bedeutsam sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, Rn. 57).
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Bei Ablehnung das Gericht anrufen
Gibt die Behörde die Daten nicht heraus, kommt ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG in Betracht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ihn als Teil des nötigen Vortrags genannt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2020 – 2 RBs 61/20).
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In der Hauptverhandlung nachfassen
Liegen die Daten bis zur Hauptverhandlung nicht vor, sollte das Begehren dort erneuert und Unterbrechung oder Aussetzung beantragt werden. Unterbleibt das, kann eine spätere Verfahrensrüge nach dem Bundesgerichtshof von vornherein keinen Erfolg haben (BGH, Beschluss vom 16.03.2023 – 4 StR 84/22).
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Weitere Ansatzpunkte prüfen lassen
Speichert das Messgerät keine Rohmessdaten, liegt darin für sich genommen weder ein Verstoß gegen das faire Verfahren noch folgt daraus ein Beweisverwertungsverbot (BGH, Beschluss vom 02.07.2026 – 4 StR 235/25). Lassen Sie deshalb prüfen, was sonst gegen die Messung sprechen könnte.
Alle 27 Entscheidungen im Überblick
Die Tabelle nennt jede Entscheidung mit ihrem Ergebnis und ihrer Aussage zu den Messdaten. Das Aktenzeichen führt zu unserer Besprechung oder, wo es keine gibt, zur amtlichen Fundstelle.
| Datum | Gericht | Aktenzeichen | Ergebnis | Aussage zu den Messdaten | Erfolg wegen der Daten |
|---|---|---|---|---|---|
| 02.07.2026 | BGH | 4 StR 235/25 | Vorlagefrage verneint | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 06.02.2024 | OLG Köln | 1 ORBs 399/23 | Zulassungsantrag verworfen | Rüge an der Art der Geltendmachung gescheitert | nein |
| 16.03.2023 | BGH | 4 StR 84/22 | Vorlage zurückgegeben | Rüge an der Art der Geltendmachung gescheitert | nein |
| 27.12.2022 | OLG Köln | 1 RBs 409/22 | Zulassungsantrag verworfen | Rüge an der Art der Geltendmachung gescheitert | nein |
| 16.12.2022 | OLG Köln | 1 RBs 371/22 | Freispruch aufgehoben (Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft) | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 07.06.2022 | OLG Hamm | 5 RBs 148/22 | Zulassungsantrag verworfen | Rüge an der Art der Geltendmachung gescheitert | nein |
| 29.04.2022 | OLG Köln | 1 RBs 97/22 | Rechtsbeschwerde verworfen | Rüge an der Art der Geltendmachung gescheitert | nein |
| 22.02.2022 | OLG Düsseldorf | 2 RBs 25/22 | Rechtsbeschwerde verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 06.04.2021 | OLG Düsseldorf | IV-3 RBs 21/21 | Urteil aufgehoben | Antrag auf die Daten übergangen | ja |
| 12.11.2020 | BVerfG | 2 BvR 1616/18 | Verfassungsbeschwerde erfolgreich | Zugang zu vorhandenen Daten anerkannt | ja |
| 27.04.2020 | OLG Düsseldorf | 2 RBs 61/20 | Zulassungsantrag verworfen | Rüge an der Art der Geltendmachung gescheitert | nein |
| 10.03.2020 | OLG Düsseldorf | 2 RBs 30/20 | Rechtsbeschwerde verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 13.01.2020 | OLG Hamm | 1 RBs 255/19 | Rechtsbeschwerde verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 06.01.2020 | OLG Hamm | 1 RBs 180/19 | Zulassungsantrag verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 10.12.2019 | OLG Hamm | 4 RBs 394/19 | Zulassungsantrag verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 25.11.2019 | OLG Hamm | 3 RBs 307/19 | Rechtsbeschwerde verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 27.09.2019 | OLG Köln | 1 RBs 339/19 | Nur die Rechtsfolgen aufgehoben, im Übrigen verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 27.09.2019 | OLG Köln | 1 RBs 362/19 | Zulassungsantrag verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 08.08.2019 | OLG Düsseldorf | 2 RBs 123/19 | Zulassungsantrag verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 08.04.2019 | OLG Düsseldorf | 2 RBs 63/19 | Zulassungsantrag verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 10.01.2019 | OLG Düsseldorf | 2 RBs 1/19 | Zulassungsantrag verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 03.01.2019 | OLG Hamm | 4 RBs 377/18 | Zulassungsantrag verworfen | Rüge an der Art der Geltendmachung gescheitert | nein |
| 19.06.2018 | OLG Hamm | 4 RBs 163/18 | Zulassungsantrag verworfen | Zugang verneint oder auf die Akte beschränkt | nein |
| 06.04.2018 | OLG Düsseldorf | IV-2 RBs 59/18 | Rechtsbeschwerde verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 10.03.2017 | OLG Hamm | 2 RBs 202/16 | Rechtsbeschwerde verworfen | Zugang verneint oder auf die Akte beschränkt | nein |
| 06.07.2016 | OLG Hamm | 1 RBs 38/16 | Rechtsbeschwerde verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
| 13.07.2015 | OLG Düsseldorf | IV-1 RBs 200/14 | Rechtsbeschwerden verworfen | Fehlende Daten: Messung bleibt verwertbar | nein |
Stand der Rechtsprechung: 02.07.2026. Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall — ob die Entscheidungen auf Ihren Fall passen, hängt von dessen Umständen ab.
Verwandtes Thema: andere Messunterlagen
Neun weitere Entscheidungen betreffen nicht die Daten der einzelnen Messung, sondern andere Unterlagen – etwa die gesamte Messreihe eines Tages, die Lebensakte des Geräts, Konformitätsunterlagen oder Ausbildungsnachweise. Sie sind in den Zahlen oben nicht enthalten. Zweimal hatte die Rechtsbeschwerde hier Erfolg, beide Male im Zusammenhang mit dem Zugang zur Messreihe (OLG Düsseldorf, Anerkenntnisurteil laut Metadaten und NRWE – inhaltlich nicht gedeckt, der Sache nach Rechtsbeschwerdeentscheidung (wohl Beschluss) vom 14.07.2022 – 3 RBs 82/22; OLG Köln, Beschluss vom 30.05.2023 – 1 RBs 288/22).
- OLG Düsseldorf, 01.07.2025 – IV-4 ORBs 50/25: Messreihe sowie Token und Passwort; Rechtsbeschwerde verworfen
- OLG Köln, 30.05.2023 – 1 RBs 288/22: gesamte Messreihe; Urteil aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 14.07.2022 – 3 RBs 82/22: gesamte Messreihe; Urteil aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 16.05.2022 – 2 RBs 71/22: Konformitätsunterlagen, Lebensakte und Ausbildungsnachweis; Rechtsbeschwerde verworfen
- OLG Düsseldorf, 21.01.2021 – 2 RBs 1/21: Konformitätsbescheinigung und Konformitätserklärung; Zulassungsantrag verworfen
- OLG Hamm, 20.06.2017 – 4 RBs 169/17: Lebensakte, Gebrauchsanweisung, Messfilm und Messdateien bei einem Abstandsverstoß; Zulassungsantrag verworfen
- OLG Hamm, 23.03.2016 – 4 RBs 50/16: Dateien der gesamten Messkampagne; Zulassungsantrag verworfen
- OLG Düsseldorf, 22.07.2015 – IV-2 RBs 63/15: vollständige Messreihe des Tattages; Rechtsbeschwerde verworfen
- OLG Düsseldorf, 14.07.2014 – IV-1 RBs 50/14: Prüfungsunterlagen, Betriebsanleitung, Lebensakte und Wartungsnachweise; Rechtsbeschwerde verworfen
Häufige Fragen
Was sind Rohmessdaten?
Der Bundesgerichtshof beschreibt sie als „die zur Messwertbildung erfassten und verarbeiteten Daten“ einer Geschwindigkeitsmessung (BGH, Beschluss vom 02.07.2026 – 4 StR 235/25). Gemeint sind also die Daten, aus denen das Gerät den angezeigten Messwert bildet.
Mein Blitzer hat keine Rohmessdaten gespeichert – hilft mir das?
Nach den ausgewerteten Entscheidungen nicht: Keine von ihnen hat die Messung deshalb für unverwertbar gehalten. Das Oberlandesgericht Köln hat sogar einen Freispruch aufgehoben, den ein Amtsgericht auf die fehlende Speicherung gestützt hatte (OLG Köln, Beschluss vom 16.12.2022 – 1 RBs 371/22).
Kann ich Daten verlangen, die nicht in der Bußgeldakte liegen?
Grundsätzlich ja, wenn es sie gibt. Das Bundesverfassungsgericht leitet diesen Anspruch aus dem Recht auf ein faires Verfahren ab; die Grenze zieht der Bundesgerichtshof dort, wo nichts gespeichert wurde (BGH, Beschluss vom 02.07.2026 – 4 StR 235/25, Rn. 25).
Warum hatten so wenige Rügen Erfolg?
Meist ging es um Daten, die nicht vorlagen oder gar nicht gespeichert waren – daran knüpfen die Gerichte keine Unverwertbarkeit. In 7 weiteren Fällen scheiterte die Rüge an ihrer Form: Der Zugang war nicht rechtzeitig verfolgt, nicht ausreichend dargelegt oder im Zulassungsverfahren nicht statthaft gerügt worden.
Wie vollständig ist diese Auswertung?
Sie umfasst die amtlich veröffentlichten Entscheidungen in unserem Bestand: Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof und die Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen. Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte sind nicht erfasst; Einzelheiten stehen im Abschnitt „Methode und Grenzen“.
Methode und Grenzen
Grundlage sind die amtlich veröffentlichten Entscheidungen in unserer Rechtsprechungsdatenbank aus rechtsprechung-im-internet.de, NeuRIS und der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen (NRWE).
Gezählt sind nur Entscheidungen, die tragend über die Daten der einzelnen Messung urteilen – über den Zugang zu diesen Daten oder darüber, was gilt, wenn sie nicht gespeichert sind. Entscheidungen, die solche Daten nur am Rande erwähnen, sind nicht mitgezählt; andere Messunterlagen stehen im Abschnitt „Verwandtes Thema“.
Amtliche Datenbanken veröffentlichen nur eine Auswahl der Entscheidungen, und die Oberlandesgerichte außerhalb Nordrhein-Westfalens sind nicht erfasst. Dass eine Entscheidung hier fehlt, heißt deshalb nicht, dass es sie nicht gibt.
Zwei Angaben der amtlichen Quelle weichen vom Entscheidungstext ab. Bei OLG Düsseldorf IV-1 RBs 200/14 nennt NRWE den 13.07.2014; nach dem Text und späteren Zitaten ist es der 13.07.2015, diese Seite führt 2015. OLG Düsseldorf 3 RBs 82/22 ist dort als „Anerkenntnisurteil“ bezeichnet; die Entscheidung enthält kein Anerkenntnis, sondern entscheidet über eine Rechtsbeschwerde.
Jede Einordnung beruht auf dem Wortlaut der Entscheidung; die maßgeblichen Stellen sind mit Randnummer festgehalten. Ausgewertet am 2. Oktober 2026.